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Pink Roll · Spickzettel für Linda

Gründungs­zuschuss
ganz einfach ♥

Geld von der Arbeitsagentur, wenn du dich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machst. Hier steht, was es gibt, was du brauchst – und ob es für dich noch klappt.

„Hallo, ich bin Linda – und jetzt bin ich hier.“

Was ist das überhaupt?

Der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss. Du musst ihn nicht zurückzahlen.

Er soll dir in den ersten Monaten helfen, Miete und Leben zu bezahlen, bis der Salon läuft.

Es gibt ihn in zwei Teilen:

Teil 1 · § 94 Abs. 1 SGB III
Dein ALG I
+ 300 € im Monat
für 6 Monate

Die 300 € sind für deine Kranken- und Rentenversicherung gedacht.

Teil 2 · § 94 Abs. 2 SGB III
300 € im Monat
für weitere 9 Monate

Nur auf extra Antrag. Du musst zeigen, dass du wirklich voll im Salon arbeitest.

Zusammen also bis zu 15 Monate. Aber: Es ist eine Kann-Leistung (Ermessen). Die Arbeitsagentur darf zahlen, sie muss nicht.

Was du dafür brauchst

Was ist eine Sperrzeit?

Wenn du deinen Job selbst kündigst (oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst) und keinen wichtigen Grund hast, gibt es erst mal kein Geld.

Das dauert normalerweise 12 Wochen. In manchen Fällen nur 3 oder 6 Wochen. § 159 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 SGB III

Und der „Vermittlungsvorrang“?

Früher durfte die Arbeitsagentur sagen: „Wir haben einen Job für dich, also kein Zuschuss.“ Das gilt seit 01.01.2023 nicht mehr für den Gründungszuschuss. § 4 Abs. 2 S. 3 SGB III (laut Fachlichen Weisungen der BA, Rz. 93.10)

⚠️ Ganz wichtig: Die Reihenfolge!

1. Arbeitslos melden. 2. Antrag stellen. 3. ERST DANN gründen.

Der Antrag muss bei der Arbeitsagentur sein, bevor deine Selbstständigkeit losgeht. § 324 Abs. 1 SGB III

Ein formloser Antrag reicht (Anruf, Mail, Brief). Aber er muss vorher da sein.

Wann „geht es los“? Nicht erst am Tag der Eröffnungsparty. Die Arbeitsagentur schaut, wann du nach außen als Unternehmerin aufgetreten bist. Laut ihren eigenen Regeln zählen dazu z. B. Räume anmieten und Ware einkaufen – wenn es mindestens 15 Stunden pro Woche sind. Ein Schild aufhängen zählt nicht. (Fachliche Weisungen GZ, Rz. 93.33 und 93.34)

Ehrlich für dich, Linda:

  • Du hast den Salon seit 01.08.2026. Ablöse bezahlt, Räume übernommen, Umbau läuft.
  • In unserer Checkliste stand: Gewerbe anmelden mit Beginn 01.08.2026. Bitte prüfen: Welches Datum steht auf deiner Gewerbeanmeldung?
  • Für die Arbeitsagentur hat deine Gründung damit sehr wahrscheinlich spätestens am 01.08.2026 angefangen – auch wenn die große Eröffnung erst am 01.01.2027 ist.

Wenn du vor dem 01.08. NICHT arbeitslos gemeldet warst und kein ALG I bekommen hast → gibt es keinen Gründungszuschuss. Das ist leider so.

Kleine Restchance: Nur wenn du schon vor dem 01.08. arbeitslos gemeldet warst, ALG I bekommen hast und mit der Agentur über die Gründung gesprochen hast. Oder wenn dich eine Stelle falsch beraten hat – dann kann ein verspäteter Antrag ausnahmsweise zählen („unbillige Härte“, § 324 Abs. 1 S. 2 SGB III). Das ist Ermessen und selten. Trotzdem: einmal anrufen kostet nichts.

So geht's – in 7 Schritten

Für den Fall, dass es bei dir doch passt (oder für jemand aus deinem Team, der später gründet):

  1. Arbeitslos meldenBei der Agentur für Arbeit. Online oder per Telefon. Am besten 3 Monate vor Jobende „arbeitsuchend“ melden.
  2. Sagen: „Ich will gründen“Beim ersten Termin direkt sagen. Und den Gründungszuschuss sofort formlos beantragen – auch per Mail. Datum notieren!
  3. Businessplan schreibenWas machst du, wer sind deine Kundinnen, was kostet es, was bleibt übrig. Den Pink-Roll-Plan haben wir schon ♥
  4. Zur HandwerkskammerHWK Schwaben, Gründungsberatung. Die prüfen deinen Plan und schreiben die Tragfähigkeits-Bescheinigung. Laut HWK kostenlos.
  5. Unterlagen abgebenAlles aus der Checkliste unten an die Arbeitsagentur. Online über dein BA-Konto.
  6. Bescheid abwarten – dann gründenErst wenn alles drin ist: Gewerbe anmelden, Räume mieten, Ware kaufen. Nicht vorher!
  7. Nach 6 Monaten: Teil 2 beantragenZeigen, dass du voll arbeitest (z. B. Umsätze, Terminbuch). Dann gibt es nochmal 9 × 300 €.

Deine Unterlagen-Checkliste

Wen du anrufst

Agentur für Arbeit Memmingen geprüft
Wielandstraße 1–3, 87700 Memmingen
Post an: Agentur für Arbeit Memmingen, 87428 Kempten
Kostenlose Hotline: 0800 4 5555 00 · direkt: 08331 971-0
Telefon: Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–14 Uhr. Besuch vor Ort nur mit Termin.
Seite der Agentur Memmingen
Handwerkskammer für Schwaben – Gründungsberatung geprüft
Siebentischstraße 52–58, 86161 Augsburg
Zentrale: 0821 3259-0 · Info-Hotline Betriebswirtschaft: 0821 3259-1510
E-Mail: info@hwk-schwaben.de
Laut HWK: Beratung und Stellungnahme für den Gründungszuschuss kostenlos.
Fürs Allgäu gibt es ein Beratungszentrum in Kempten (genaue Adresse: bei der Zentrale erfragen).
HWK Schwaben Gründungsberatung

Plan B: Was es sonst gibt

Meistergründungsprämie Bayern gibt's nicht

Leider: Bayern hat keine Meistergründungsprämie. Die gibt es z. B. in Baden-Württemberg, Berlin oder NRW – nicht bei uns.

Meisterbonus Bayern prüfen

3.000 € für die bestandene Meisterprüfung in Bayern (Richtlinie läuft bis 31.12.2027). Antrag in der Regel höchstens 2 Jahre nach der Prüfung. Wenn dein Meister noch frisch ist: nachfragen, ob du ihn schon bekommen hast!

KfW ERP-Gründerkredit StartGeld (067) Kredit

Ein günstiger Kredit, kein Geschenk. Bis 200.000 €, davon bis 80.000 € für laufende Kosten. Über die Hausbank. Laut KfW bis 5 Jahre nach Geschäftsstart möglich – aber nur für Sachen, die du noch nicht angefangen hast.

LfA Förderbank Bayern Kredit

Gründungskredit für Gründung und Übernahme, über die Hausbank. Antrag bevor die Investition startet. Für den restlichen Umbau evtl. noch interessant – mit der Bank sprechen.

Einstiegsgeld eher nicht

Nur wenn du Bürgergeld bzw. Grundsicherung (SGB II) vom Jobcenter bekommst. Maximal 24 Monate. § 16b SGB II

HWK-Beratung kostenlos

Egal was davon klappt: Die Gründungsberatung der HWK hilft auch bei Finanzierung, Kalkulation und Bankgespräch.