Geld von der Arbeitsagentur, wenn du dich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machst. Hier steht, was es gibt, was du brauchst – und ob es für dich noch klappt.
„Hallo, ich bin Linda – und jetzt bin ich hier.“
Der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss. Du musst ihn nicht zurückzahlen.
Er soll dir in den ersten Monaten helfen, Miete und Leben zu bezahlen, bis der Salon läuft.
Es gibt ihn in zwei Teilen:
Die 300 € sind für deine Kranken- und Rentenversicherung gedacht.
Nur auf extra Antrag. Du musst zeigen, dass du wirklich voll im Salon arbeitest.
Zusammen also bis zu 15 Monate. Aber: Es ist eine Kann-Leistung (Ermessen). Die Arbeitsagentur darf zahlen, sie muss nicht.
Wenn du deinen Job selbst kündigst (oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst) und keinen wichtigen Grund hast, gibt es erst mal kein Geld.
Das dauert normalerweise 12 Wochen. In manchen Fällen nur 3 oder 6 Wochen. § 159 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 SGB III
Früher durfte die Arbeitsagentur sagen: „Wir haben einen Job für dich, also kein Zuschuss.“ Das gilt seit 01.01.2023 nicht mehr für den Gründungszuschuss. § 4 Abs. 2 S. 3 SGB III (laut Fachlichen Weisungen der BA, Rz. 93.10)
1. Arbeitslos melden. 2. Antrag stellen. 3. ERST DANN gründen.
Der Antrag muss bei der Arbeitsagentur sein, bevor deine Selbstständigkeit losgeht. § 324 Abs. 1 SGB III
Ein formloser Antrag reicht (Anruf, Mail, Brief). Aber er muss vorher da sein.
Wann „geht es los“? Nicht erst am Tag der Eröffnungsparty. Die Arbeitsagentur schaut, wann du nach außen als Unternehmerin aufgetreten bist. Laut ihren eigenen Regeln zählen dazu z. B. Räume anmieten und Ware einkaufen – wenn es mindestens 15 Stunden pro Woche sind. Ein Schild aufhängen zählt nicht. (Fachliche Weisungen GZ, Rz. 93.33 und 93.34)
Ehrlich für dich, Linda:
Wenn du vor dem 01.08. NICHT arbeitslos gemeldet warst und kein ALG I bekommen hast → gibt es keinen Gründungszuschuss. Das ist leider so.
Kleine Restchance: Nur wenn du schon vor dem 01.08. arbeitslos gemeldet warst, ALG I bekommen hast und mit der Agentur über die Gründung gesprochen hast. Oder wenn dich eine Stelle falsch beraten hat – dann kann ein verspäteter Antrag ausnahmsweise zählen („unbillige Härte“, § 324 Abs. 1 S. 2 SGB III). Das ist Ermessen und selten. Trotzdem: einmal anrufen kostet nichts.
Für den Fall, dass es bei dir doch passt (oder für jemand aus deinem Team, der später gründet):
Leider: Bayern hat keine Meistergründungsprämie. Die gibt es z. B. in Baden-Württemberg, Berlin oder NRW – nicht bei uns.
3.000 € für die bestandene Meisterprüfung in Bayern (Richtlinie läuft bis 31.12.2027). Antrag in der Regel höchstens 2 Jahre nach der Prüfung. Wenn dein Meister noch frisch ist: nachfragen, ob du ihn schon bekommen hast!
Ein günstiger Kredit, kein Geschenk. Bis 200.000 €, davon bis 80.000 € für laufende Kosten. Über die Hausbank. Laut KfW bis 5 Jahre nach Geschäftsstart möglich – aber nur für Sachen, die du noch nicht angefangen hast.
Gründungskredit für Gründung und Übernahme, über die Hausbank. Antrag bevor die Investition startet. Für den restlichen Umbau evtl. noch interessant – mit der Bank sprechen.
Nur wenn du Bürgergeld bzw. Grundsicherung (SGB II) vom Jobcenter bekommst. Maximal 24 Monate. § 16b SGB II
Egal was davon klappt: Die Gründungsberatung der HWK hilft auch bei Finanzierung, Kalkulation und Bankgespräch.